Was müssen Sie beachten?
1. Angebotsstruktur überlegen
Zunächst sollte der Betrieb die Entscheidung treffen, in welcher Form Bio-Produkte angeboten werden sollen (z.B. ein Bio-Gericht, eine Bio-Menülinie, Bio-Speisen oder einzelne Speisenkomponenten). Informationen dazu gibt es bei entsprechenden Bio-Beratern oder auch bei den Bio-Kontrollstellen direkt.
2. Wer kontrolliert?
Es gibt in Österreich sieben unabhängige Bio-Kontrollstellen (siehe nächste Seite), die für Bio-Zertifizierung zur Verfügung stehen. Das Bio-Zertifikat gilt jeweils für ein Jahr. Die Kontrolle erfolgt mindestens 1x jährlich und ist nach der Erstkontrolle grundsätzlich unangekündigt.
3. Was wird kontrolliert?
- Dokumente und Unterlagen, Buchführung
- Lagerhaltung und Etikettierung
- Wareneingang und Warenfluss
- Auslobung
Trennung in der Lagerhaltung
Eine ordentliche Aufbewahrung der Lebensmittel ist für den Gastronomen generell ein Muss. Wenn es um Bio-Produkte geht, dann muss nochmals speziell auf die Trennung zu konventionellen Lebensmitteln geachtet werden.